Schlauer in 5 Tagen


Wissen Sie schon, dass Sie jedes Jahr einen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung haben?

Das garantiert das Bildungsfreistellungsgesetz in Sachsen-Anhalt allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Angestellten und Auszubildenden.

Bildungsfreistellung kann für die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung beantragt werden, wobei durch das Gesetz Wahlfreiheit hinsichtlich der thematischen Ausrichtung der Veranstaltung garantiert ist.
Eine Übersicht unserer anerkannten Kurse finden Sie hier.

Das Ministerium für Bilddung des Landes Sachsen-Anhalt die wichtigsten Informationen in einem Flyer zusammengefasst, 

Ihr Arbeitgeber hat seinen Sitz in einem anderen Bundesland? Die meisten unserer Kurse sind auch in Niedersachsen und Berlin anerkannt, die Anerkennung in anderen Bundesländern können wir natürlich auch beantragen, wenn Sie sich rechtzeitig - i.d.R. mindestens drei Monate vor Kursbeginn - bei uns melden.


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