Bildungsurlaub
Seit Januar 1998 können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt für Weiterbildungsveranstaltungen freistellen lassen. Die Bildungsfreistellung - oft auch Bildungsurlaub genannt - bezeichnet einen Rechtsanspruch vom Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich.
Dies ist im Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz - BfG) geregelt.

Bildungsurlaub


Seit Januar 1998 können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt für Weiterbildungsveranstaltungen freistellen lassen. Die Bildungsfreistellung - oft auch Bildungsurlaub genannt - bezeichnet einen Rechtsanspruch vom Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich.
Dies ist im Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz - BfG) geregelt.

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