232S367 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Beginn | Mi., 18.10.2023, 17:00 - 18:30 Uhr |
Kursgebühr | 8,60 € |
Dauer | 1 Termin |
Kursleitung |
Dieter Nitzsche
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Häufig besteht immer noch der Irrglaube, dass der Ehepartner oder die eigenen Kinder einen im Ernstfall rechtlich vertreten können oder die Befugnis haben, die ärztliche Behandlung zu bestimmen.
Um das eigene Selbstbestimmungsrecht zu wahren und um zu vermeiden, dass unbekannte Personen einen betreuen und medizinische sowie vermögensrechtliche Entscheidungen für einen treffen, ist es daher ratsam, rechtzeitig, solange man gesund ist, Vorsorge zu treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bewahrt man sich ein selbstbestimmtes Leben und gibt seinen Angehörigen einen Kompass für die schwere Zeit an die Hand.
Der Referent, ein Rechtsanwalt, gibt im Laufe des Vortrages Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Kursort
Tgh., KVHS, 1
Stendaler Straße 239517 Tangerhütte