Bildungsurlaub nach dem Bildungsfreistellungsgesetz
"Weiterbildung soll den Menschen die Chance bieten, sich die für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Mitgestaltung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen, und dies unabhängig von Geschlecht und Alter, Bildung, sozialen oder beruflichen Stellung, politischen oder weltanschaulichen Orientierung und Nationalität." (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)
Interesse an einem Bildungsurlaub?
Folgende Kurse sind in Sachsen-Anhalt, Berlin und teilweise in Niedersachsen anerkannt (Anerkennung in Brandenburg auf Anfrage möglich) und können bei entsprechender Nachfrage auch zusätzlich zu den bereits geplanten Kursen durchgeführt werden. Bitte geben Sie bei der Anmeldung das Bundesland an, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Natürlich dürfen Sie auch teilnehmen, wenn Sie keine Bildungsfreistellung beanspruchen, z.B. als Selbstständige:r, Haus-frau/mann, Rentner:in.
Gesundheit:
- Gesundheitsvorsorge im Beruf
- Kinderyogalehrer/in werden (z. Zt. nur in Sachsen-Anhalt und Berlin anerkannt)
- Neu: Stress- und Burnoutprävention (z. Zt. nur in Sachsen-Anhalt und Berlin anerkannt)
- Neu: Ziel- und Zeitmanagement
Gesellschaft
- Hansestädte der Altmark
- Neu: Das grüne Band - Auf den Spuren eines gesamtdeutschen Naturprojekts
- Die Elbe - Eine Flusslandschaft im (Klima-)Wandel
Sprachen:
- Englisch für Anfänger
- Englisch Intensivkurse für Fortgeschrittene auf verschiedenen Niveaustufen
- Spanisch, Russisch, Französisch auf Anfrage
Beruf:
- Digitale Fotografie und Bildbearbeitung am PC
- Office
- Tabellenkalkulation mit Excel
- Textverarbeitung mit Word
- Neu: Konstruktives Konfliktmanagement
Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder eine Reihe verschiedener Kurse im Bereich Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung an.
Aktuelle Kurse finden Sie hier.
Bei Interesse sprechen Sie uns an!
Ihr Weg zur Teilnahme am Bildungsurlaub:
- Sie wählen ein Seminar aus und lassen sich bei Fragen dazu von uns beraten.
- Sie melden sich bei der Kreisvolkshochschule an.
- Wir senden Ihnen eine schriftliche Anmeldebestätigung.
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Freistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz an Ihren Arbeitgeber und legen die Anmeldebestätigung bei. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens bis 6 Wochen vor Kursbeginn.
- Sie erhalten die schriftliche Antwort Ihres Arbeitgebers mit der Gewährung Ihrer Freistellung und nehmen am Seminar teil. Am Ende des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber als Nachweis vorlegen.
- Bei Fragen und Problemen zur Freistellung stehen Ihnen Ihre Betriebs- oder Personalräte zur Verfügung, aber auch wir beantworten Ihre Fragen gern.
Falls Sie nicht am Seminar teilnehmen können, lassen Sie uns das bitte umgehend wissen. Ihre Anmeldung wird dann kostenlos storniert.
Grundsätzlich gilt: Beschäftigte in Sachsen-Anhalt haben ein Recht auf Freistellung (5 Arbeitstage pro Jahr) für berufliche Weiterbildung.
Informationen zum Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt
Das Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung wurde am 04. März 1998 beschlossen:
- Wer hat Anspruch?
Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt. - Wie hoch ist der Anspruch?
5 Arbeitstage im Kalenderjahr, der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. - Welche Weiterbildungsveranstaltungen können in Anspruch genommen werden?
Eine Freistellung wird nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen, die in der Regel mehrtägig oder als Tagesveranstaltung im Rahmen einer Veranstaltungsreihe durchgeführt werden, gewährt. - Wie wird der Anspruch beantragt?
Der Antrag muss so früh wie möglich beim Arbeitgeber, in der Regel mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung, schriftlich eingereicht werden. Beizufügen sind Informationen über den Inhalt und den Zeitraum sowie der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung. - Nachweispflicht
Die Teilnahme an der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber durch eine vom Maßnahmeträger ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen werden. - Entgeltfortzahlung
Diese erfolgt ohne Minderung des Arbeitsentgeltes.
Darüber hinaus sind diese Bildungsveranstaltungen auch für alle diejenigen offen, die keine Bildungsfreistellung beantragen können oder wollen.