Bildungsurlaub nach dem Bildungsfreistellungsgesetz

"Weiterbildung soll den Menschen die Chance bieten, sich die für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Mitgestaltung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen, und dies unabhängig von Geschlecht und Alter, Bildung, sozialen oder beruflichen Stellung, politischen oder weltanschaulichen Orientierung und Nationalität."  (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)

 

Interesse an einem Bildungsurlaub?

Folgende Kurse sind in Sachsen-Anhalt, Berlin und teilweise in Niedersachsen anerkannt (Anerkennung in Brandenburg auf Anfrage möglich) und können bei entsprechender Nachfrage auch zusätzlich zu den bereits geplanten Kursen durchgeführt werden. Bitte geben Sie bei der Anmeldung das Bundesland an, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Natürlich dürfen Sie auch teilnehmen, wenn Sie keine Bildungsfreistellung beanspruchen.

Gesundheit:

  • Gesundheitsvorsorge im Beruf
  • Kinderyogalehrer/in werden (z. Zt. nur in Sachsen-Anhalt und Berlin anerkannt)

Gesellschaft

  • Hansestädte der Altmark
  • Die Elbe - Eine Flusslandschaft im (Klima-)Wandel

Sprachen:

  • Englisch für Anfänger 
  • Englisch Intensivkurse für Fortgeschrittene auf verschiedenen Niveaustufen
  • Spanisch, Russisch, Französisch auf Anfrage 

Beruf:

  • Digitale Fotografie und Bildbearbeitung am PC
  • Office
  • Tabellenkalkulation mit Excel
  • Textverarbeitung mit Word

Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder eine Reihe verschiedener  Kurse im Bereich Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung an.

Aktuelle Kurse finden Sie hier.

Bei Interesse sprechen Sie uns an!

Ihr Weg zur Teilnahme am Bildungsurlaub:

  1. Sie wählen ein Seminar aus und lassen sich bei Fragen dazu von uns beraten.
  2. Sie melden sich bei der Kreisvolkshochschule an.
  3. Wir senden Ihnen eine schriftliche Anmeldebestätigung.
  4. Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Freistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz an Ihren Arbeitgeber und legen die Anmeldebestätigung bei. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens bis 6 Wochen vor Kursbeginn.
  5. Sie erhalten die schriftliche Antwort Ihres Arbeitgebers mit der  Gewährung Ihrer Freistellung und nehmen am Seminar teil. Am Ende des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber als  Nachweis vorlegen.
  6. Bei Fragen und Problemen zur Freistellung stehen Ihnen Ihre Betriebs- oder Personalräte zur Verfügung, aber auch wir beantworten Ihre Fragen gern.

Falls Sie nicht am Seminar teilnehmen können, lassen Sie uns das bitte umgehend wissen. Ihre Anmeldung wird dann kostenlos storniert.

Grundsätzlich gilt: Beschäftigte in Sachsen-Anhalt haben ein Recht auf Freistellung (5 Arbeitstage pro Jahr) für berufliche Weiterbildung.

Informationen zum Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt

Das Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung wurde am 04. März 1998 beschlossen:

  • Wer hat Anspruch?
    Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt.
  • Wie hoch ist der Anspruch?
    5 Arbeitstage im Kalenderjahr, der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.
  • Welche Weiterbildungsveranstaltungen können in Anspruch genommen werden?
    Eine Freistellung wird nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen, die in der Regel mehrtägig oder als Tagesveranstaltung im Rahmen einer Veranstaltungsreihe durchgeführt werden, gewährt.
  • Wie wird der Anspruch beantragt?
    Der Antrag muss so früh wie möglich beim Arbeitgeber, in der Regel mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung, schriftlich eingereicht werden. Beizufügen sind Informationen über den Inhalt und den Zeitraum sowie der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung.
  • Nachweispflicht
    Die Teilnahme an der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber durch eine vom Maßnahmeträger ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen werden.
  • Entgeltfortzahlung
    Diese erfolgt ohne Minderung des Arbeitsentgeltes.
    Darüber hinaus sind diese Bildungsveranstaltungen auch für alle diejenigen offen, die keine Bildungsfreistellung beantragen können oder wollen.
  • Was ist Bildungsfreistellung?

Bildungsfreistellung ist eine Maßnahme der Erwachsenenbildung. Da sich die Gesellschaft und die Anforderungen im beruflichen Umfeld ständig weiterentwickeln, reicht eine einmal erworbene Qualifikation oft nicht, um die sich ändernden Anforderungen erfolgreich bewältigen zu können. Deshalb gibt es im Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeit für Beschäftigte, in einem Kalenderjahr fünf Arbeitstage für eine berufliche Weiterbildung zu nutzen. An diesen fünf Tagen ist man von der Arbeit freigestellt. Dazu muss der Arbeitgeber natürlich seine Zustimmung geben. Wer hat Anspruch? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um sich berufsspezifisch weiterzubilden. Dies gilt auch für Arbeitslose.

  • Was heißt berufsspezifisch?

Die Berufsspezifik ist vom Antragsteller zu erläutern.

Was jeder versteht:

1. Bildungsveranstaltungen sind dann ‚berufsspezifisch‘, wenn in den Lehrveranstaltungen betriebs- oder branchenspezifische Inhalte vermittelt werden und eine unmittelbare Übertragung des Gelernten auf eine konkrete Arbeitsplatzsituation wahrscheinlich ist.

Was erklärt werden muss:

2. Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil für das Arbeitsergebnis verwendet werden können. Was ist ein mittelbar wirkender Vorteil für das Arbeitsergebnis? Einige Beispiele zur Verdeutlichung:

• Kurse zu verschiedenen Methoden der Stressbewältigung werden anerkannt. Neben dem praktischen Nutzen für die private Alltagsbewältigung haben solche Kurse auch positive Effekte für den Berufsalltag.

• Kurse der Landesmedienanstalt z.B. beziehen sich auf digitale Kompetenzentwicklung – digitale Kompetenzen werden heute selbstverständlich von jedem Arbeitgeber erwartet. Die Kurse wirken mittelbar.

• Kurse aus den Themenfeldern Gesundheit und Ernährung sowie Psychologie haben mit Blick auf das Vermeiden von Krankheiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Bedeutung. Auch sie wirken mittelbar. Alle anerkannten Kurse tragen immer auch zu einer Erweiterung des Horizonts, einer Verbesserung kommunikativer Kompetenz, einer erhöhten Flexibilität des Denkens etc. bei. Wenn der Arbeitgeber das auch so sieht, ist es motivierend für den Arbeitnehmer. Es liegt hier in der Entscheidung des Arbeitsgebers, was er als sinnvoll und nützlich akzeptiert. Ein gutes Vertrauensverhältnis und offene Kommunikation sind hier zielführender als bloße Forderungen.